xrechnung.io kann ohne JavaScript nicht ausgeführt werden.
Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser..

GovTech Services geht an den Start

20.12.2019

Durch das plangemäße Auslaufen eines Vertrages mit der d-NRW AöR firmiert die bisherige d-NRW Betriebs-GmbH & Co. KG mit dem Jahreswechsel 2019/2020 unter GovTech Services GmbH & Co. KG. Mit diesem Schritt stellt sich die GovTech-Gruppe frühzeitig auf den bereits heute spürbaren und absehbar noch steigenden Bedarf an Dienstleistungen rund um die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung sowie die kommenden Veränderungen in der technischen Betriebsumgebung ein.

Angesichts der rückläufigen Personalstruktur und der gleichzeitig zunehmenden Transformation von Verwaltungsvorgängen im Kommunal- und Landesbereich stehen Bürger, öffentliche Hand und Unternehmen bekanntermaßen vor einer der größten Herausforderungen der vergangenen Jahre – im Verbund der GovTech-Gruppe stellt die gesellschaftliche Neuausrichtung eine Verstärkung des Beratungs- und Dienstleistungsbereichs dar. An den bestehenden Geschäftsbeziehungen, Vertragsverhältnissen und Ansprechpartnern ändert sich hierdurch nichts. Für Rückfragen in diesem Kontext steht Ihnen Hr. Daniel Förster, Geschäftsführer der GovTech Services GmbH & Co. KG, gerne zur Verfügung (daniel.foerster@govtech.de).

Neben den unverändert erfolgreichen Entwicklungen von Lösungen für das Land Nordrhein-Westfalen und die d-NRW AöR – auf Grundlage des bestehenden Rahmenvertrags mit der Gesellschaft für Softwareentwicklung und Beratung (d-NRW GSB), den wir bereits im September 2017 für uns entscheiden konnten – hat ein Konsortium unter Federführung der cosinex Ende 2019 den Zuschlag für einen weiteren Rahmenvertrag im Bereich Java-spezifischer Individualentwicklungen gemeinsam mit den Partnern ISB AG, Optiz Consulting Deutschland GmbH sowie der topitservices GmbH erhalten. Beide Ausschreibungen sind Teil der langfristigen Digitalisierungsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Realisierung von Grundlagenprojekten (wie etwa dem Online-Zugangsgesetz (OZG)) sowie der Vorgaben des IT-Planungsrats und werden in Nordrhein-Westfalen federführend durch die d-NRW AöR (www.d-nrw.de) gesteuert.